Sozialstudie

Mit der Sozialstudie sollen die sozialen Sanierungsziele konkretisiert und die Instrumente zu ihrer Umsetzung benannt werden. Die sozialen Sanierungsziele bilden die Grundlage für die sanierungsrechtliche Genehmigungspraxis.

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Wohnhaus Fassade

Projektinformationen

Ziel der Maßnahme: Konkretisierung sozialer Sanierungsziele

Maßnahmenträger: Stadtentwicklungsamt Mitte

Finanzierung: Städtebauförderungsmittel LZQ

Gesamtkosten: 80.000 €

Maßnahmenstand:

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Für das Sanierungsgebiet, das aus den beiden Teilbereichen Gerichts- und Böttgerblock besteht, wird derzeit eine Sozialstudie erstellt. Mit der Sozialstudie sollen die sozialen Sanierungsziele konkretisiert und die Instrumente zu ihrer Umsetzung benannt werden. Die sozialen Sanierungsziele bilden die Grundlage für die sanierungsrechtliche Genehmigungspraxis – das bedeutet die Erteilung oder Versagung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen gegenüber den Eigentümer:innen.

Das Land Berlin und der Bezirk Mitte wollen die Fördermittel für eine behutsame und sozialverträgliche Gebietsentwicklung einsetzen. Auch will das Bezirksamt Mitte vor Verdrängung schützen und die Wohnraumversorgung im Sanierungsgebiet verbessern. Die Sozialstudie analysiert neben der sozialräumlichen Entwicklung auch die Ausstattungsstandards der Wohnungen und ermittelt den konkreten Wohnraumbedarf. Die Sozialstudie formuliert konkrete Ziele zum Schutz der vorhandenen Wohnungen und soziale Ziele für künftigen Neubau, der der ansässigen Bevölkerung zugutekommen soll.

Ab Januar 2026 wird eine Haushaltsbefragung durchgeführt. Jeder Haushalt im Sanierungsgebot bekommt einen Fragebogen in den Briefkasten, der ausgefüllt kostenlos zurückgesendet werden kann. Das Ergebnis der Sozialstudie wird nach Fertigstellung hier veröffentlicht.

Folgend sind die bereits allgemein aufgestellten soziale Ziele aufgeführt (siehe Begründung zur 14. RVO), welche im Rahmen der Sozialstudie konkretisiert werden:

  • die Sicherung und der Ausbau der Mischnutzung aus Wohnen, Infrastruktur, Dienstleistungen, Kultur, Handwerk und Gewerbe unter Vermeidung von Nutzungskonflikten
  • die Entwicklung von preiswertem, integriertem und bedarfsgerechtem Wohnraum
  • die Schaffung von Angeboten für den sozialen Wohnungsneubau nach Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (B-Plan Neuaufstellung)
  • die Sicherung des Erhaltes der sozialen Mischung