Konzepte

Für das Förder- und Sanierungsgebiet werden derzeit zwei grundlegende Konzepte erarbeitet. Das ISEK & das BEK fassen die wichtige Entwicklungsschritte für die BadPankStraße zusammen und bilden eine Grundlage für den Einsatz der Fördermittel und die städtebauliche Entwicklung der Sanierungsblöcke.

Das ISEK bildet ein grundlegendes Planungsinstrument in der Stadtentwicklung. In Förder- und Sanierungsgebieten ist die Erstellung eines ISEK Voraussetzung für die Bereitstellung von Fördermitteln von Bund, Ländern und Kommunen.

Viele aktuelle und künftige Herausforderungen, wie die demographische Entwicklung, die Auswirkungen des Klimawandels und neue Anforderungen an das Wohnen und Arbeiten können nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Das ISEK verfolgt das Ziel eines ganzheitlichen, integrierten Planungsansatzes. Hierfür werden gezielt sektorübergreifend die Hindernisse und Potentiale der Gebietsentwicklung evaluiert. Das ISEK beschreibt die angestrebte Entwicklung für das Gebiet mit Bestandsaufnahme, Formulierung von Leitzielen für jeweilige Handlungsfelder und konkreten Maßnahmen in enger Abstimmung mit Fachämtern und der Zivilgesellschaft. Eine wichtige Grundlage dabei sind die Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2020/21.

Für die BadPankStraße wird derzeit ein ISEK aufgestellt, zu welchem im Sommer 2023 die erste Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Fokus auf die umfassende Stärken- & Schwächenanalyse stattfand. Auf dieser Seite finden Sie die Analysekarten zu den einzelnen handlungsfeldern. Alle Informationen zur Beteiligung finden Sie hier. Momentan werden die Handlungsfelder, Leitziele und die dazu passenden Maßnahmen formuliert und abgestimmt.

Für die qualifizierte und rechtssichere sanierungsrechtliche Beurteilung und Genehmigung von Vorhaben gemäß §§ 144, 145 BauGB und für eine adäquate und rechtlich fundierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, bedarf es konkretisierter städtebaulicher Sanierungsziele. Die Konkretisierung soll auf Blockebene erfolgen und grundstücksbezogene Aussagen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bebauungsart treffen.

Für die Konkretisierung der Sanierungsziele auf Blockebene ist die Erarbeitung, die Abstimmung und der Beschluss von Blockentwicklungskonzepten (BEK) erforderlich. Für beide Teilbereiche des Sanierungsgebietes soll jeweils ein BEK erstellt werden. Ziel ist es, den Planungsbeteiligten für den Böttgerblock und den Block Gerichtstraße eine Konzeption für die zukünftige nutzungsstrukturelle und bauliche Entwicklung an die Hand zu geben, die geeignet ist, Einzelvorhaben verschiedener Grundstückseigentümer:innen im Sinne der Ziele und Zwecke der Sanierung aufeinander abzustimmen und zu steuern. Art und Maß der baulichen Nutzung sollen anhand der Blockentwicklungskonzepte problembezogen und plausibel vermittelbar sein.

Die BEKs werden gemäß § 137 BauGB unter Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen und sonstigen Betroffenen) erörtert und gemäß § 139 BauGB mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt.