Sanierungsgebiet

Das Sanierungsgebiet besteht aus zwei Bereichen: dem Böttgerblock und dem Gerichtsblock. Aber was ist ein Sanierungsgebiet? Und was bedeutet das Sanierungsrecht für Sie?

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Sanierung – was heißt das?

Typisch für ein Sanierungsgebiet sind zum Beispiel

  • unsanierte Häuser,
  • fehlende oder unsichere Wege für Fußgänger:innen und Radfahrende,
  • Flächen, die nicht gut genutzt werden,
  • zu wenige Grünflächen oder Spielplätze,
  • zu wenig Kitas, Schulen oder Treffpunkte,
  • eine insgesamt geringere Wohn- und Lebensqualität als in benachbarten Wohngebieten.

Damit sich das verbessert, gibt es im Baugesetzbuch das sogenannte Sanierungsrecht.

Was ist das Sanierungsrecht?

Das Sanierungsrecht steht im Baugesetzbuch. In den Paragrafen 136–164 wird es genau beschrieben. Wendet ein Bezirk das Sanierungsrecht an, dann hält er sich an diese Paragrafen. Der Bezirk unterstützt das Gebiet mit öffentlichem Geld. So entstehen neue bezahlbare Wohnungen, neue Grünflächen, sichere Wege und Treffpunkte.

Die Ziele der Sanierung stehen imBlockentwicklungskonzept (BEK). Der Bezirk legt für jedes Grundstück Sanierungsziele fest, die die Eigentümer:innen beachten müssen. Außerdem erarbeitet der Bezirk soziale Ziele, an die sich die Eigentümer:innen halten müssen.

Was heißt das Sanierungsrecht für Eigentümer:innen?

Das Sanierungsrecht ist wichtig für Sie, wenn Sie im Sanierungsgebiet eine Nutzung ändern, bauen, umbauen oder abreißen möchten:

  • Sie brauchen dafür eine Genehmigung gemäß § 144 BauGB vom Bezirksamt Mitte (Sanierungsverwaltungsstelle).
  • Diese Genehmigung ist zusätzlich zum normalen Bauantrag nötig.
  • Ihr Bauvorhaben muss zu den Zielen der Sanierung passen. Die Ziele stehen im Blockentwicklungskonzept (BEK) und in der Sozialstudie.

Es gibt auch Fördergelder, wenn Eigentümer:innen ihre Häuser modernisieren oder energiesparend umbauen. Gelder gibt es auch, wenn Sie Sozialwohnungen errichten. Wenn Sie mehr Grünflächen schaffen, können Sie auch Fördergelder beantragen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vorher beraten! Die Mitarbeiter:innen der Sanierungsverwaltungsstelle helfen Ihnen gern, damit Ihr Antrag vollständig ist. Hier finden Sie die Kontaktdaten vom Bezirksamt Mitte von Berlin (Sanierungsverwaltungsstelle).

Was heißt das Sanierungsrecht für Mieter:innen?

Für alle, die im Gerichtsblock oder im Böttgerblock zur Miete wohnen, heißt das: weniger Verkehr, mehr Bäume, mehr soziale Angebote, sichere Wege und bezahlbares Wohnen.

Wenn etwas in der Wohnung oder im Haus repariert oder modernisiert werden soll, muss das erst genehmigt werden. Wenn Sie als Mieter:in eine solche Ankündigung bekommen, können Sie sich bei der Mieterberatung informieren und beraten lassen. Manchmal gibt es auch Hilfe durch ein Sozialplanverfahren gemäß §180 BauGB. Das bedeutet: Es wird gemeinsam überlegt, wie Mieter:innen unterstützt werden können, zum Beispiel mit finanzieller Hilfe oder anderen Angeboten.

Sie haben als Mieter:in Fragen zum Sanierungsgebiet? Frau Klitzing von der Mieterberatung berät Sie dazu kostenlos und klärt Sie über Ihre Rechte auf. Genauere Informationen finden Sie im grünen Infokasten „Mieterberatung“.

Was bedeutet BEK und warum ist es wichtig?

Blockentwicklungskonzept (BEK)

Das Blockentwicklungskonzept ist wichtig für die beiden Teilbereiche des Sanierungsgebiets: den Böttgerblock und den Gerichtsblock. Jeder Block bekommt ein eigenes Entwicklungskonzept mit genauen Sanierungszielen.

In dem BEK steht

  • wie die Gebäude und Flächen in Zukunft genutzt werden sollen (zum Beispiel zum Wohnen, Arbeiten oder als Grünflächen),
  • wie gebaut oder umgebaut werden darf.

So wird verhindert, dass jede:r nur für sich baut. Stattdessen gibt es einen gemeinsamen Rahmen, an dem sich alle orientieren.

Ganz wichtig: Das BEK ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die betroffenen Menschen (Eigentümer:innen, Mieter:innen und Gewerbetreibende) aus dem Sanierungsgebiet werden beteiligt. Außerdem stimmen sich die Fachämter ab (zum Beispiel Stadtplanung, Umwelt, Verkehr). Damit halten wir uns an das Baugesetzbuch (§ 137 und § 139 BauGB).

Das Blockentwicklungskonzept für den Böttgerblock wurde der Öffentlichkeit am 09.10.2025 und in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 26.11.2025 vorgestellt. Es wurde vom Bezirksamt Mitte am 03.03.2026 beschlossen. Sie finden es in der rechten Spalte zum Download. In Kapitel 9 ist die Beteiligung der Betroffenen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Schlüsseleigentümer:innen dokumentiert.

Das BEK für den Böttgerblock finden Sie auf der Seite „Konzepte“ zum lesen (in der rechten Spalte).

Downloads & Links

Mieterberatung

Im Bezirk Mitte bietet Frau Klitzing Mieter:innen im Sanierungsgebiet BadPankStraße eine kostenlose Beratung an. Frau Klitzing berät Sie zu
Modernisierung, Reparaturen, Nutzungsänderungen, Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und zum Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Ansprechpartnerin: Anne Klitzing
Wann? Montags von 15 bis 18 Uhr
Wo? Stadtteilladen „Dialog 101“, Köpenicker Straße 101, 10179 Berlin
Ab 13.04.2026 im Kiezraum, Gerichtstraße 13
Oder per E-Mail oder Telefon unter:
E-Mail: klitzing@mieterberatungpb.de
Telefon: 030 499 08 44 16