Konzepte
Für die Förderung und Sanierung des Gebiets BadPankStraße gibt es zwei wichtige Konzepte. Sie heißen abgekürzt ISEK und BEK. Wir erklären Ihnen hier, was in den Konzepten steht und warum sie wichtig sind.

Downloads & Links
Bestandsanalyse Stärken-Schwächen-Analyse
(Stand Herbst 2023)
Biotopflächengutachten Böttgerblock
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Jedes Fördergebiet braucht ein ISEK. Nur mit diesem Konzept kann das Gebiet Geld für Baumaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen bekommen.
Das ISEK beschreibt, wie sich das Gebiet in den nächsten Jahren entwickeln soll: Welche Probleme es gibt, welche Chancen wir nutzen können und welche Ziele wir gemeinsam erreichen wollen. Das große Ziel ist es, das Gebiet BadPankStraße zu einem vielfältigen, vernetzten und erlebbaren Ort zu entwickeln.
Im Sommer 2023 konnten sich Bürger:innen zum ersten Mal daran beteiligen. Dabei ging es vor allen Dingen um dieStärken und Schwächen im Gebiet. Unter „Downloads und Links“ finden Sie Ergebnisse zu diesen Themen:
Das ISEK ist ein Gemeinschaftsprojekt. Neben Fachämtern haben sich auch Vereine, Initiativen und Menschen aus der Nachbarschaft mit ihren Ideen eingebracht. Die Stadtplaner:innen haben alle Hinweise im ISEK berücksichtigt.
Das Bezirksamt beschließt das ISEK Ende des Jahres 2025. Alle Projekte helfen dabei, das Gebiet Schritt für Schritt zu verbessern. Die Projekte können finanzielle Unterstützung erhalten und umgesetzt werden.
Die Beteiligungen zum ISEK können Sie hier nachlesen: Alle Informationen zur ISEK-Beteiligung.
Das ISEK ist der Plan für das ganze Gebiet BadPankStraße. Das Blockentwicklungskonzept (BEK) ist der genaue Plan für einen kleinen Bereich in diesem Gebiet.
Blockentwicklungskonzept (BEK)
Das Blockentwicklungskonzept ist wichtig für die beiden Teilbereiche des Sanierungsgebiets: den Böttgerblock und den Gerichtsblock. Jeder Block bekommt ein eigenes Entwicklungskonzept mit genauen Sanierungszielen.
In jedem BEK steht
- wie die Gebäude und Flächen in Zukunft genutzt werden sollen (zum Beispiel zum Wohnen, Arbeiten oder als Grünflächen),
- wie gebaut oder umgebaut werden darf.
So wird verhindert, dass jede:r nur für sich baut. Stattdessen gibt es einen gemeinsamen Rahmen, an dem sich alle orientieren.
Ganz wichtig: Das BEK ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die betroffenen Menschen (Eigentümer:innen, Mieter:innen und Gewerbetreibende) aus dem Sanierungsgebiet werden beteiligt. Außerdem stimmen sich die Fachämter ab (zum Beispiel Stadtplanung, Umwelt, Verkehr). Damit halten wir uns an das Baugesetzbuch (§ 137 und § 139 BauGB).
